Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist einer der komplexesten Anwendungsbereiche der bundesdeutschen Gesetzgebung. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirken von unterschiedlichen Rechtsbereichen führt dazu, dass viele unternehmensinterne Anwender und Entscheider diesem Bereich distanziert bzw. mit einigem Unbehagen gegenüberstehen. Denn nicht nur die zivil- und arbeitsrechtlichen Anforderungen an die „bAV“ sind enorm - auch die steuer-, sozialversicherungs-, bilanz und datenschutzrechtlichen Verwaltungsanforderungen samt den einhergehenden Fragen zur effizienten Abwicklung der Entgeltabrechnung stellen die Unternehmen vor zumeist kaum noch nachzuvollziehende Pflichtaufgaben im Rahmen der bAV. Das Ergebnis dieser Zustandsbeschreibung ist aktuell in allen Unternehmensbereichen sichtbar: arbeits- und zivilrechtlich "veraltete" Versorgungswerke, unkalkulierbare Haftungsgefahren für Arbeitgeber, nicht ausgereifte Informationsprozesse für Arbeitnehmer, hohe Verwaltungsgebühren bei mangelnder Rechtssicherheit und unzureichenden Beratungsstandards, finanziell in Schieflage geratene Anlagewerte zur Ausfinanzierung von Versorgungswerken und -zusagen, mangelndes Wissen über alternative Handlungsmöglichkeiten. Dieses Thema ganzheitlich zu betrachten, zu analysieren und entsprechende Maßnahmen, Lösungen und Konzepte mit Ihnen zu erarbeiten ist unsere Aufgabe.  

 

 

 

Die betriebliche Altersvorsorge im Umbruch 

 

Die DGVK ist eine unabhängige Unternehmensberatungsgesellschaft auf Honorarbasis. Unabhängig bedeutet für uns, dass weder Versicherungen, Makler, oder Kapital-gesellschaften an uns, oder wir an diesen beteiligt sind und wir zudem auch nicht als Vermittler für solche Produkte tätig sind. Teilweise als Aufklärer beraten wir Unternehmen und Unternehmer rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge -kurz bAV- sowohl bei der Überprüfung, Sanierung oder Neugestaltung von Versorgungs-systemen. Unterstützt von Fachanwälten für u.a. Arbeits- und Versicherungs-recht, Aktuaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfer. Bei Neugestaltungen setzen wir hochflexible und innovative Konzepte im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge um.

 

Niedrigzins - eine dumme Ausrede

 

Wie ein Mantra wird der Niedrigzins von Versicherungsmanagern, Lobbyisten und Politikern als Argument bemüht, um die schlechten Auszahlungen der deutschen Lebensversicherer zu begründen. Die Altersvorsorge insgesamt werde durch den Niedrigzins gefährdet. Durch diese anhaltende Diskussion ist auch die betriebliche Versorgung und Vergütung derzeit in aller Munde. Gerade die sich abzeichnenden massiven Leistungskürzungen auch in der gesetzlichen Rentenversicherung für die kommenden Rentnergenerationen, machen die zusätzliche Altersabsicherung über den Arbeitgeber unabdingbar. Ca. € 800 Mrd. handelsrechtliche Pensionsrückstellungen, die derzeit in deutschen Firmenbilanzen lagern, zeigen bereits zum heutigen Zeitpunkt, welches Marktumfeld und Geschäftsfeld hier existiert. Aber auch die versicherungsförmigen Durchführungswege der bAV, z.B. in Form der Direktversicherung oder Pensionskasse, bieten ein enormes Beratungspotenzial. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wurde z.B. im letzten Jahr bei diversen Pensionkassen in bestehenden Veträgen der garantierte Zins gesenkt! Haftung für die neue Unterdeckung hat der Arbeitgeber zu tragen! Gerade aufgrund dieser, leider oft nicht bekannten Einstandspflicht (Subsidiärhaftung), sind Unternehmen aller Größenordnungen geradezu verpflichtet, entsprechende Versorgungswerke auf ihre finanzielle Tragfähigkeit hin zu prüfen und ggf. neu zu gestalten.  Neugestaltung von Versorgungswerken kann ggf. auch einhergehen mit dem Widerruf von bestehenden Versicherungsverträgen.

 

 

Wichtig für Unternehmer bei Bilanzerstellung!

 

Seit dem Geschäftsjahr 2010 besteht für alle Unternehmer die ges. Verpflichtung (BilMoG und EGHGB), auch mittelbare Durchführungswege (z.B. Direkt-versicherungen) auf Unterdeckung (Fehlbetrag/Lastwert) zu prüfen und ggfs. diese mindestens im Anhang der Handelsbilanz auszuweisen. Ein Umstand, der laut Erfahrung unserer Partner und uns, gern verschwiegen wird, bis hin zu der Falschaussage, dass die vermittelten Versicherungen keine Bilanzberührung haben. In keinem einzigen Fall lag allerdings hierzu dem Unternehmer eine schriftliche Bestätigung nebst Haftungsübernahme vor, dass er bei Nichtbewertung und entsprechenden Ausweis seinen Verpflichtungen nach HGB nicht nachkommt. Aufgrund der Gesetzesänderung im März 2016 zum § 253 Abs.2 HGB kommt eine Ausschüttungssperre aus der Neubewertung der Altersvorsorgeverpflichtungen hinzu, die sowohl von Kapital- als auch Personengesellschaften zu beachten ist.

 

 

Netzwerkpartner:

Paul Hohenstein

 

Geschäftsführer

Bundesfachkommission Steuern & Finanzen BVMW e.V. Experte und Aufklärer für Mißverständnisse in der bAV

Experte für Vermögensstrukturierung

erfahrener Projektmanager

zertifizierter Unternehmensberater (IBWF Institut e.V.)

ehemaliger Prokurist Privat Banking

Fachwirt f. Finanzberatung (IHK)

Vorstand eines Versorgungswerkes

seit über 30 Jahren in der Finanzbranche tätig

 

"Lieber ein Gespräch zuviel und auch mal ein Geschäft ablehnen"

 

Mitgliedschaften:

Andreas Michel

 

Geschäftsführer

Experte für betriebliche Altersvorsorge

Experte für strukturierte Einführung und Umsetzung betrieblicher Versorgungssysteme

Dipl.-Betriebswirt

Unternehmensberater bAV

Finanzanlagenfachman

European Financial Consultant

Vorstand eines Versorgungswerkes

seit über 30 Jahren in der Finanzbranche tätig

 

 

"Nicht die Zusage in der bAV ist schlecht, sondern die Ausgestaltung und Ausfinanzierung"

 

In der Presse:
Die betriebliche Altersvorsorge im Umbruch (Financial Planning Magazin 03-2016)
FPM_03_2016.pdf
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